Innentreppen
Podesttreppen: In der Regel für alle Bauten geeignet.
Gerade Treppen: Bei Mehrfamilienhäuser, Zwischenpodest vorsehen.
Gewendelte Treppen: Mehrheitlich in Einfamilienhäuser.
Spindeltreppen: Als Haupttreppen vermeiden.
Steiltreppen: Auftritt wechselseitig, bedingt zulässig. Durchgang ≥ 500 – 700mm, beidseitig Handläufe.
Sicherungen: Öffnungen ≤ Ø 120mm.
Zwischenpodeste: Mindestens nach 18 Stufen.
Steigverhältnis: 2 x ↑+ 1 x ↔ = ~ 620 – 630mm (Gehlinienbereich).
Gehlinie: Von der Innenseite, Spindeltreppen von der Aussenseite.
Auftritt: Bei der Gehlinie ~ 250 – 290mm, beim Treppenauge ~ 120mm.
Durchgangsbreite: In Einfamilienhäuser ≥ 800mm, in Mehrfamilienhäuser ≥ 1100mm.
Wandabstand: Stufen und Podeste ≤ 50mm, Handläufe ≥ 50mm.
Geländerhöhe: Bei Treppen und Brüstungen ≥ 1000mm.
Handläufe: Stufen-Vorderkante – Handlauf-Oberkante ↑ 800 – 900mm. Ø 40 – 50mm |